Soll ich einen Abfindungsvergleich unterschreiben?
Soll ich einen Abfindungsvergleich unterschreiben?
Soll ich einen Abfindungsvergleich unterschreiben?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich gilt die Regel: Im Zweifel nicht. Denn mit einer Abfindungserklärung verzichten Sie regelmäßig auf weitere zukünftige Ansprüche. Dies kann schnell zu einem Verlust von Ansprüchen führen, die dem fianziellen Ruin des Geschädigten bedeuten kann. Daher dürfen Sie als Geschädigter nie ohne ausführliche Beratung eine Abfindungserklärung einer Versicherung unterzeichnen.
Hat die Versicherung Ihnen ein Abfindungsangebot unterbreitet, so sollten Sie dieses nie überstürzt annehmen. Prüfen Sie es sorgfältig. Dies zudem deshalb, weil mit dem Schmerzensgeldangebot die Versicherung oftmals eine Abfindungserklärung beifügt, die Sie unterschreiben sollen. Haben Sie eine solche jedoch einmal unterschrieben, so hat sich die Versicherung quasi „freigekauft“ und muß nunmehr grundsätzlich keinerlei Schadensersatz mehr leisten, auch dann nicht, wenn sich erst später noch Schäden zeigen; zum Beispiel versteckte Verletzungen.
In keinem Fall sollten Sie eine Abfindungserklärung unterzeichnen, ohne zuvor mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Rechtslage gründlich und in Ruhe geprüft zu haben! Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muss Sie umfangreich über das Risiko einer etwaigen Abfindungserklärung informieren.
Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!
Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
Sie möchten uns beauftragen?
- Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
- Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
- Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
- Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
- Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.