Verdienstausfall- schaden
Verdienstausfallschaden
Verdienstausfallschaden:
Insbesondere in den Fällen, in denen der Verletzte wegen der Unfallverletzungen seiner Beschäftigung teilweise oder gar nicht nachkommen konnte, hat dieser gegenüber dem Schädiger einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles in dieser Zeit. Angenommen Ihre Krankenversicherung zahlt Ihnen bei sechswöchiger unfallbedingter Krankheit ein Krankentagegeld in Höhe von insgesamt 2.500,00 €. Sie hätten aber bei ausgeübter Berufstätigkeit 3.800,00 € netto verdient. In diesem Fall können sie die Differenz zwischen dem gezahlten Krankentagegeld und ihrem eigentlichen Nettoverdienst von der Versicherung ersetzt verlangen. In diesem Fall wären also als Verdienstausfallschaden 1.300,00 € erstattungsfähig. Auch in solchen Fällen lohnt es sich oftmals einen Rechtsanwalt einzuschalten. Als Selbständiger ist Ihnen der für den Zeitraum durchschnittlich zu erwartende Gewinn zu erstatten.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.
Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott kontaktieren möchten, melden Sie sich unter pott@rpp.de oder unter 05231/ 308 140.