Ärztliche Behandlungsfehler
Schmerzensgeld bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Ärztliche Behandlungsfehler kommen leider immer wieder vor. Das Robert Koch-Institut geht von ca. 12.000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern pro Jahr aus. Allerdings dürfte die Dunkelziffer deutlich höher liegen, da viele Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden.
Häufig ergeben sich ärztliche Behandlungsfehler bei schweren Krankheitsverläufen oder schweren Operationen. Für die Geschädigten kommt dann neben den nicht selten massiven Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auch noch die Belastungen hinzu, diesen verfolgen und gegebenfalls Beweise sichern beziehungsweise den Arzt in Anspruch nehmen zu müssen. Erfahrungsgemäß weigern sich Ärzte beziehungsweise die dahinterstehenden Versicherungen regelmäßig Ärztefehler anzuerkennen. In der Regel muss daher die Hilfe von externen Gutachtern beziehungsweise von Gerichten in Anspruch genommen werden. Geschädigte sollten sich daher unverzüglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche durchsetzen zu lassen.
Aufgrund der häufig schwierigen Beweislage ist hier auch Eile geboten. Je länger ein ärztlicher Behandlungsfehler zurück liegt, desto schwieriger wird es sein, diesen nachweisen zu können.
Häufige können auch Angehörigen helfen, indem Sie zum Beispiel die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt führen, der das Schmerzensgeld und die Schadensersatz Ansprüche bei ärztlichen Behandlungsfehler prüfen beziehungsweise regulieren soll.
Wichtig ist auch eine detaillierte Darstellung des Krankheitsverlaufes und der ggf. erfolgten Operation. Geschädigte beziehungsweise deren Angehörige sollten versuchen, so viele Informationen und Beweise zu sichern wie möglich. Hierzu gehören zum Beispiel der Aufklärungsbogen, weitere Protokolle, Berichte über Operationen, Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalte, Fotos, die Notierung von Aussagen von Pflegekräften und Ärzten, die Einschaltung eines externen Gutachters und nicht zuletzt die schnelle Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, der sich auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert hat.
Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, sollten daher in jedem Fall eine erste Beratung eines erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Pott gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt kompetent und umfassend vertreten. Nutzen Sie ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch, indem Sie erfahren, wie es zeitnah weitergehen kann und welche Möglichkeiten es gibt und was diese Kosten. Für mehr Infos bitte hier klicken!
Schlichtungsstelle und Gutachterkommision
Die Bundesärztekammer bietet bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, die Einschaltung einer Schlichtungsstelle an. Die Ärztekam-
mern Haben daher Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten eingerichtet. Der Weg über eine Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer kann der richtige sein. Dennoch sollte ein Patient diesen Weg nicht alleine beschreiten. Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen muss dem Patienten zur Seite stehen. Es muss besprochen werden, ob ein entsprechendes Verfahren angestrengt werden kann und soll, welche Vorteile welches Verfahren bietet und welche juristischen Verfahren sonst angestrengt werden können, um schnell und kostengünstig zu einem unabhängigen Ergebnis zu gelangen. Es bringt nichts, wenn der Patient stets den Eindruck hat, dass er den Gutachtern nicht trauen kann oder sich das Verfahren verzögert, weil Kommunikationsschwierigkeiten bestehen oder die Sache von vorneherein falsch eingestielt worden ist.
Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, sollten daher in jedem Fall eine erste Beratung eines erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Pott gerne zur Verfügung. Für mehr Infos bitte hier klicken!
Die Bundesärztekammer führt auf Ihrer Internetseite aus:
"Patienten, die eine fehlerhafte Behandlung vermuten, stehen vor
einem zweifachen Dilemma. Zum einen ist ihr Vertrauen in die
Tätigkeit des behandelnden Arztes gestört, zum anderen aber sind
sie auf medizinisches Know-how angewiesen, um den Behandlungs-
fehlervorwurf untermauern zu können. In solchen Situationen ist
es hilfreich, eine Institution zu kennen, an die man sich wenden
kann, um sachkundige Unterstützung zu erhalten. Aber nicht nur
der in seiner Gesundheit geschädigte Patient benötigt Rat unab-
hängiger Experten, auch der einem Behandlungsfehlervorwurf
ausgesetzte Arzt hat ein Interesse an einer möglichst objektiven
Klärung der Frage, ob der vermutete Schaden auf einen haftungs-
begründenden Fehler zurückgeht. Die seit 1975 bei den Ärztekam-
mern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstel-
len für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine solche unabhängige
Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei
Behandlungsfehlervorwürfen.
Die Gutachterkommissionen entscheiden in der Besetzung mit
einem Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt haben muss
(Vorsitzender), und in der Regel mit zwei ärztlichen Mitgliedern, von
denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet
tätig ist wie der betroffene Arzt. Die Gutachterkommission erarbei-
tet ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vor-
werfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den
der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden
wird). Den Schlichtungsstellen gehören als Mitglieder ein Arzt als
Vorsitzender und ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
sowie weitere ärztliche Mitglieder an. Die Schlichtungsstelle klärt
den Sachverhalt auf und gibt auf der Grundlage eines Gutachtens
schriftlich einen Vorschlag zur Behebung der Streitigkeit ab. Wäh-
rend somit die Schlichtungsstelle in ihrer Stellungnahme den zivil-
rechtlichen Schadensersatzanspruch und damit die Haftungsfrage
dem Grunde nach beurteilt, wird bei den Gutachterkommissionen
das ärztliche Handeln als solches begutachtet. Gemeinsam ist den
Verfahren, dass sie für den Patienten kostenfrei sind und alle Betei-
ligten mit der Durchführung einverstanden sein müssen. Damit ist
gewährleistet, dass dieses freiwillige Verfahren mit der notwendigen
Akzeptanz aller Betroffenen durchgeführt wird."
http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/broschuere-wegweiser/
Der Weg über eine Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer kann der richtige sein. Dennoch sollte ein Patient diesen Weg nicht alleine beschreiten. Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen muss dem Patienten zur Seite stehen. Es muss besprochen werden, ob ein entsprechendes Verfahren angestrengt werden kann und soll, welche Vorteile welches Verfahren bietet und welche juristischen Verfahren sonst angestrengt werden können, um schnell und kostengünstig zu einem unabhängigen Ergebnis zu gelangen. Es bringt nichts, wenn der Patient stets den Eindruck hat, dass er den Gutachtern nicht trauen kann oder sich das Verfahren verzögert, weil Kommunikationsschwierigkeiten bestehen oder die Sache von vorneherein falsch eingestielt worden ist.
Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, sollten daher in jedem Fall eine erste Beratung eines erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Pott gerne zur Verfügung. Für mehr Infos bitte hier klicken!