Erste Hilfe Schmerzensgeld/Unfall
Erste Schritte nach einem Unfall
Sichern Sie die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und rufen Sie die Polizei
Melden Sie den Unfall sicherheitshalber Ihrer Haftpflichtversicherung, insbesondere wenn die Haftung nicht geklärt ist
Gehen Sie nicht auf Empfehlungen von Werkstätten oder Abschleppunternehmen ein, dass diese direkt oder ein befreundeter Anwalt die Sache nebenbei "mitregulieren" kann.
Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu regulieren! Die Versicherung wird Ihnen von allein nicht den ganzen Schaden ersetzen und Sie mit Formularen nerven. Zudem erfolgt die Regulierung häufig schleppend.
Suchen Sie sich einen unabhängigen Rechtsanwalt für die Unfallregulierung. Dieser sollte Fachanwalt für Verkehrsrecht sein und sich bei Personenschäden auf Schmerzensgeldforderungen spezialisiert haben. Lassen Sie sich zunächst beraten.
Hier erhalten Sie eine erste kostenlose Erstberatung, damit Sie von Anfang an den richtigen Weg beschreiten und nicht lange auf die Zahlungen durch die Versicherung warten müssen. Für eine erste kostenlose Erstberatung nach einem Unfall bitte hier klicken!
Wertvolle Tipps nach einem Verkehrsunfall!
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt aufsuchen.
Kostenlose Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt bei unverschuldetem Unfall:
Bitte beachten Sie auch, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in Fällen, in denen den Unfallgegner die alleinige Haftung trifft, also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Zumindest ein Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sollten Sie in jedem Fall als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Anspruch nehmen. Eine Erstberatung kostet nur wenig Geld und verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, Fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.
Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott kontaktieren möchten, melden Sie sich unter pott@rpp.de oder unter 05231/ 308 140. oder nutzen Sie unser Kontaktformular.