Grundzüge Unfallregulierung

Grundzüge Unfallregulierung

Grundzüge Unfallregulierung

Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, stellt sich Ihnen die Frage, welche Ansprüche Sie wem gegenüber haben und wie Sie diese durchsetzen können. Trifft Sie an dem Unfall ein Mitverschulden, werden die Ansprüche gequotelt. Wie das aussehen kann zeigt folgender Beispielsfall:

A und B fahren auf einem Parkplatz aus einer Parkbucht heraus und stoßen mit dem Heck gegeneinander. Beider haften für den Schaden zu 50%. A hat einen Schaden in Höhe von 350 € und B einen solchen in Höhe von 5.000 €.

Die 50%-ige Haftung bedeutet nicht, dass jeder seinen Schaden selbst trägt. Vielmehr muss A (bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) den Schaden von B in Höhe von 2.500 € (=50%) zahlen und B (bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) den Schaden von A in Höhe von 175 € (=50%).

Sämtliche Schäden werden dem Gegner demnach im Rahmen der Haftung ersetzt. Dies gilt grundsätzlich auch beim Schmerzengeld.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.

Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott kontaktieren möchten, melden Sie sich unter pott@rpp.de oder unter 05231/ 308 140.