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Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzungen sind Geschädigte fast immer überfordert. Neben der Verletzung wollen auch noch Versicherungen und Polizei Angaben haben. Der Geschädigte soll Formulare ausfüllen. Er weiß zudem nicht, welche Ansprüche er in welcher Frist anmelden muss, damit ihm diese nicht verloren gehen. Er hat angst etwas falsch zu machen. Eine Unfallregulierung ist schon bei einfachen Unfällen eine komplexe Sache. Daher hat der gesetzgeber festgelegt, dass sich ein unschuldiger Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt beauftragen darf, um seine Ansprüche vollumfänglich durchsetzen zu können und nicht ggf. alle seine Ansprüche zu verlieren.

Sie haben als Geschädigter das gute Recht, sich durch einen Spezialisten für Schmerzensgeld vertreten zu lassen, um Ihre Rechte vollumfänglich durchzusetzen. Die Kosten für die Beauftragung trägt der Schädiger, soweit er haftet. In keinem Fall sollte der Geschädigte darauf vertrauen, dass die Versicherung schon alles zahlen wird, was dem Geschädigten zusteht. In der Praxis werden anwaltlich nicht vertretene Mandanten hingehalten und mit zu geringen Beträgen abgespeist. Leider sind nur ca. 8 Prozent der Unfallgeschädigten anwaltlich vertreten. Die restlichen 92 Prozent werden auf einen erheblichen Teil ihrer (Schmerzensgeld-) Forderungen verzichten, da sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie man diese durchsetzt.

Lesen Sie, weshalb Sie einen Unfall oder einen anderen Anspruch auf Schmerzensgeld nie selbst regulieren sollten:

  • Nach einem Unfall sind Geschädigte schon gestraft genug. Sie haben eine schnelle und einfache Regulierung verdient! Leider werden Geschädigte aber ohne Rechtsanwalt mit Formularen, Papierkram und Anfragen von der Polizei, der Versicherung und anderen Stellen überhäuft! Tun Sie sich das nicht an, sondern überlassen Sie uns das. Das ist unser tägliches Geschäft und übernehmen das gerne für Sie!
  • Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sich Geschädigte auf Kosten des Schädigers professioneller Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes bedienen können und das aus gutem Grund. Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Dieses Recht sollten auch Sie in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und halten Ihnen lästigen Papierkram vom Hals, damit Sie sich auf das wirklich wichtige, nämlich auf Ihre Gesundung, konzentrieren können.
  • Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt! Versicherungen wollen dadurch einzig und allein erreichen, dass der Geschädigte nicht alle Ansprüche umfänglich durchsetzt und die Versicherung dadurch Geld auf Kosten der Geschädigten spart!
  • Geschädigte versuchen häufig zunächst ohne Anwalt auszukommen und warten dadurch teilweise Jahre, bis die Versicherung Geld zahlt. In der Regel kommen Mandanten nach Monaten und Jahren entnervt zum Anwalt, weil die Versicherung immer wieder neue Einwände erhebt und - wenn überhaupt- nur zögerlich zahlt. Sparen Sie sich diesen nerven- und zeitraubenden Aufwand und lassen Sie sich von Beginn an von uns helfen. Rechtsanwalt Dr. Pott übernimmt die komplette Unfallregulierung für Sie.
  • Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
  • Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen! Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
  • Seien Sie schlauer! Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
  • Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
  • Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!

Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Sie möchten uns beauftragen?

  • Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
  • Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
  • Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
  • Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

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