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Möglicher Ablauf einer Unfallregulierung

Möglicher Ablauf einer Unfallregulierung

Möglicher Ablauf einer Unfallregulierung

Zunächst muss der Unfallgegner und die zuständige Versicherung herausgefunden werden. Das geht in der Regel sehr zügig.
Es wird dann mit dem Mandanten zusammen der Unfallhergang und die Besonderheiten des Unfalls besprochen, um die Haftung dem Grunde nach einschätzen zu können. Hier erfolgt die erste juristische Einschätzung der Haftungslage.
Sodann wird die Versicherung angeschrieben und diese aufgefordert, alle notwendigen Informationen schnellstmöglich einzuholen, die Deckung dem grunde nach zuzusagen und ggf. Vorschüsse bis zu einer bestimmten Frist zu zahlen.
Im folgenden wird der Mandant weitere Unterlagen, z.B. über Reparaturen, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Fahrtkopsten, Verdientsausfälle einreichen oder einreichen lassen. Diese können dann bei der Versicherung zur Regulierung eingereicht werden.
Können alle Schäden beziffert werden, wird die Versicherung unverzüglich aufgefordert, sämtliche Beträge bis zu einer bestimmten kurzen Frist zu zahlen.
Zahlt die Versicherung nicht, kann unverzüglich Klage erhoben oder ein sog. selbständiges Beweisverfahren beantragt werden.
Die Unfallregulierung einfacher Unfälle sollte innerhalb von 4-6 Wochen spätestens abgeschlossen sein.
Bei schweren und schwersten Unfällen kann die Unfallregulierung deutlich länger dauern, da regelmäßig zunächst der Heilverlauf abzuwarten ist. In jedem Fall mus die Versicherung aber in solchen Fällen zeitnah angemessene Vorschüsse zahlen, insbesondere wenn der Geschädigte z.B. wegen seiner Arbeitsunfähigkeit keinen oder nur einen geringeren Lohn erhält.

Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Sie möchten uns beauftragen?

  • Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
  • Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
  • Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
  • Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

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Möglicher Ablauf einer Unfallregulierung

  • Möglicher Ablauf einer Unfallregulierung
  • Zunächst muss der Unfallgegner und die zuständige Versicherung herausgefunden werden. Das geht in der Regel sehr zügig.
  • Es wird dann mit dem Mandanten zusammen der Unfallhergang und die Besonderheiten des Unfalls besprochen, um die Haftung dem Grunde nach einschätzen zu können. Hier erfolgt die erste juristische Einschätzung der Haftungslage.
  • Sodann wird die Versicherung angeschrieben und diese aufgefordert, alle notwendigen Informationen schnellstmöglich einzuholen, die Deckung dem grunde nach zuzusagen und ggf. Vorschüsse bis zu einer bestimmten Frist zu zahlen.
  • Im folgenden wird der Mandant weitere Unterlagen, z.B. über Reparaturen, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Fahrtkopsten, Verdientsausfälle einreichen oder einreichen lassen. Diese können dann bei der Versicherung zur Regulierung eingereicht werden.
  • Können alle Schäden beziffert werden, wird die Versicherung unverzüglich aufgefordert, sämtliche Beträge bis zu einer bestimmten kurzen Frist zu zahlen.
  • Zahlt die Versicherung nicht, kann unverzüglich Klage erhoben oder ein sog. selbständiges Beweisverfahren beantragt werden.
  • Die Unfallregulierung einfacher Unfälle sollte innerhalb von 4-6 Wochen spätestens abgeschlossen sein.
  • Bei schweren und schwersten Unfällen kann die Unfallregulierung deutlich länger dauern, da regelmäßig zunächst der Heilverlauf abzuwarten ist. In jedem Fall mus die Versicherung aber in solchen Fällen zeitnah angemessene Vorschüsse zahlen, insbesondere wenn der Geschädigte z.B. wegen seiner Arbeitsunfähigkeit keinen oder nur einen geringeren Lohn erhält.