Unfallregulierung
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Schmerzensgeldes
Nehmen Sie sich eine Minute Zeit! Teilen Sie uns Ihre Verletzungen mit und wir sagen Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, mit welchem Schmerzensgeld Sie ungefähr rechnen können und geben Ihnen weitere wertvolle Tipps zur Unfallregulierung! Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus!
In einigen Fällen können wir keine Ersteinschätzung vornehmen, da z.B. die mitgeteilten Daten nicht ausreichen. In diesen Fällen bieten wir aber die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstkontaktes an.
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Kostenlose Unfallregulierung nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte schon genug zu tun. Sie müssen sich um die Reparatur oder um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Zudem sind Geschädigte häufig verletzt und sowieso schon mehr als genug durch den Unfall belastet. Um die Unfallregulierung und die damit verbundenen Aufgaben schnellstmöglich und rechtssicher abwickeln zu können, dürfen Geschädigte kostenlos einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, wenn sie keine Schuld an dem Unfall haben. Damit Sie als Geschädigte/Geschädigter sich nicht mit zahllosen Versicherungsformularen herumschlagen und immer wieder neue Fragen der Versicherung beantworten müssen, sollten Sie sich von Anfang an fachkundig beraten und vertreten lassen.
Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Mandanten nach einem Verkehrsunfall bundesweit und bietet Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. In dem Gespräch können Sie mit Rechtsanwalt Dr. Pott kostenlos besprechen auf was Sie achten müssen und wie es nun am schnellsten weitergeht! Rufen Sie einfach an unter 05231/ 308140 oder schreiben Sie uns an pott@rpp.de oder nutzen Sie das untenstehende Formular. Vielen Dank!
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt aufsuchen.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner. Rechtsanwalt Dr. Pott hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche seiner Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Nutzen Sie jetzt die kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott. Bitte hier klicken!
Warum wir Sie vertreten sollten:
Nach einem Unfall sind Geschädigte schon gestraft genug. Sie haben eine schnelle und einfache Regulierung verdient! Leider werden Geschädigte aber ohne Rechtsanwalt mit Formularen, Papierkram und Anfragen von der Polizei, der Versicherung und anderen Stellen überhäuft! Tun Sie sich das nicht an, sondern überlassen Sie uns das. Das ist unser tägliches Geschäft und übernehmen das gerne für Sie!
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sich Geschädigte auf Kosten des Schädigers professioneller Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes bedienen können und das aus gutem Grund. Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Dieses Recht sollten auch Sie in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und halten Ihnen lästigen Papierkram vom Hals, damit Sie sich auf das wirklich wichtige, nämlich auf Ihre Gesundung, konzentrieren können.
Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt! Versicherungen wollen dadurch einzig und allein erreichen, dass der Geschädigte nicht alle Ansprüche umfänglich durchsetzt und die Versicherung dadurch Geld auf Kosten der Geschädigten spart!
Geschädigte versuchen häufig zunächst ohne Anwalt auszukommen und warten dadurch teilweise Jahre, bis die Versicherung Geld zahlt. In der Regel kommen Mandanten nach Monaten und Jahren entnervt zum Anwalt, weil die Versicherung immer wieder neue Einwände erhebt und - wenn überhaupt- nur zögerlich zahlt. Sparen Sie sich diesen nerven- und zeitraubenden Aufwand und lassen Sie sich von Beginn an von uns helfen. Rechtsanwalt Dr. Pott übernimmt die komplette Unfallregulierung für Sie.
Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen! Versicherungen bieten Geschädigten oft sog. Abfindungsvergleiche an. Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen! Denn mit der Unterzeichnung eines Abfindungsvergleichs verzichten Sie auf alle weiteren unfallbdingten Ansprüche. Versicherungen versuchen sich auf diese Weise günstig "freizukaufen". Ohne eine vorherige eingehende Beratung durch uns zu den Wirkungen und Folgen eines Abfindungsvergleiches sollte in keinem Fall ein Abfindungsvergleich unterzeichnet werden!
Wir regulieren Ihren Unfall gern für Sie!
Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf. Wir melden uns dann bei Ihnen, um mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen.
In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, was wir für Sie tun können.
Falls Sie am Unfall keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
Wir kümmern uns um alles!
Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig! Insbesondere wenn der Geschädigte durch den Unfall verletzt worden ist, sollte er sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Mandanten bundesweit bei der Regulierung von Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei Prof. Platena und Partner. Rechtsanwalt Dr. Pott hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche seiner Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Die Regulierung von Unfallschäden muss schnell gehen. Der Geschädigte ist oft völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Es kann ihm neben dem ganzen anderen Ärger nicht zugemutet werden, jetzt noch Wochen oder Monate auf seinem Schaden hängen zu bleiben. Schließlich laufen die Kosten weiter und die Werkstatt oder der Autohändler wollen zeitnah ihr Geld haben.
Leider zögern Versicherungen immer wieder die Regulierung raus. Anwaltlich nicht vertreten Mandanten warten oft mehrere Monate bis sich überhaupt mal etwas tut. Offensichtlich arbeiten Versicherungen nach dem Motto: Wer sich nicht rührt und keinen Druck macht, wird ganz ans Ende geschoben. In der Praxis zeigt sich aber zudem, dass auch Rechtsanwälte die Unfallregulierung schleifen lassen. Die Akte wird verfristet, Vorschüsse werden erst gar nicht angefordert, Klage viel zu spät eingereicht.
Sie als Geschädigter sollten sich nicht immer wieder vertrösten lassen. Es gibt eine Vielzahl obergerichtlicher Urteile, die eindeutig besagen, dass die Versicherung schnell regulieren muss. Als Obergrenze dürfte sich für einen normalen Unfall eine Frist von 4 Wochen herausgestellt haben. Danach befindet sich der Versicherer in Verzug und sollte unverzüglich verklagt werden. Andernfalls steht es im Belieben der Versicherung, wann sie sich bequemt, zu zahlen. Zudem steht auch nach einer Zahlung noch lange nicht fest, dass die Versicherung alles Beträge zahlen wird! Im Gegenteil: Der nicht anwaltlich vertreten Geschädigte wird im Zweifel nicht die vollen Beträge erhalten, die ihm nach einem Unfall zustehen.
Seien Sie schlauer!
Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
Verzichten Sie nicht unwissentlich auf ggf. hohe Beträge, die Ihnen zustehen!
Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers erstattet, soweit der Unfallgegner den Unfall zu verantworten hat.
Jetzt kostenlos anfragen!
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