Unfall mit ausländischem Fahrzeug im Deutschland
Unfall mit ausländischem Fahrzeug im Deutschland
Unfall mit ausländischem Fahrzeug im Deutschland
Bei einem Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug gibt es ebenfalls Besonderheiten zu beachten. Die Ansprüche werden nach deutschem Recht behandelt.
Auch bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug muss Kontakt mit der ausländischen Versicherung oder mit dem Deutschen Büro Grüne Karte aufgenommen werden.
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug kann eine zügige und reibungslose Unfallregulierung nur durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen. Dieser sollte zudem genügend Erfahrung mit Verkehrsunfällen mit ausländischen Fahrzeugen aufweisen können. Stammt das Fahrzeug aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (Holland), Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich (England), so ist die Unfallregulierung häufig problemlos möglich.
Übrigens kann, wenn die Versicherung nicht zahlt, die Klage auch in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten erhoben werden. Dies erleichtert die Unfallregulierung wesentlich.
Rechtsanwalt Dr. Pott hat bereits eine Vielzahl von Verkehrsunfällen in Deutschland mit Auslandsbezug erfolgreich und problemlos für Geschädigte eines Verkehrsunfalls reguliert.
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