Unfall im Ausland
Unfall im Ausland
Unfall im Ausland
Wer im Ausland einen Unfall hat, kann diesen ohne anwaltliche Hilfe nicht und vor allem nicht zeitnah und vollständig regulieren. Wer daher im EU-Inland oder außerhalb der EU einen Verkehrsunfall erleidet sollte sich zeitnah mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auseinandersetzen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Fachanwalt für Verkehrsrecht zudem über umfangreiche Erfahrungen mit der Regulierung von Auslandsunfällen aufweisen kann.
Über das Deutsche Büro Grüne Karte kann der Geschädigte Informationen zum Unfall einholen. So kann der Unfallgeschädigte beim Deutschen Büro Grüne Karte z.B. den ausländische Versicherer erfragen.
In aller Regel wird dem Geschädigten ein sog. Regulierungsbeauftragter genannt, mit dem er den Unfall regulieren kann. Dieser Regulierungsbeauftragter ist in der Regel eine deutsche Versicherung.
Auch bei einem Auslandsunfall werden die Kosten für den Rechtsanwalt der Geschädigten übernommen, soweit der Unfallgegner für den Unfall haftet.
Ein Verkehrsunfall in folgenden EU-Ländern kann mit Hilfe von Regulierungsbeauftragten mit anwaltlicher Hilfe meist problemlos reguliert werden:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (Holland), Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich (England)
Es ist zu beachten, dass bei einem Unfall im Ausland das Recht des jeweiligen Staates gilt. Daher werden teilweise Schäden des Geschädigten anders reguliert.
Übrigens kann, wenn die Versicherung nicht zahlt, die Klage auch in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten erhoben werden. Dies erleichtert die Unfallregulierung wesentlich.
Rechtsanwalt Dr. Pott hat bereits eine Vielzahl von Auslandsunfällen erfolgreich und problemlos für Geschädigte eines Verkehrsunfalls reguliert.
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