Schmerzensgeld nach Sturz auf öffentlichen Straßen
Schmerzensgeld nach Sturz auf öffentlichen Straßen
Schmerzensgeld nach Sturz auf öffentlichen Straßen und Fußwegen
Wer kennt das nicht? Schlaglöcher auf der Fahrbahn, unzureichendes Bankette neben der Fahrbahn oder hochragende Betonplatten auf dem Bürgersteig. Kommt es aufgrund baulicher Mängel zu einem Sturz zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Motorrad oder Pkw auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Fuß- oder Radweg, dann kommt eine Amtshaftung des Baulastträgers bzw. des Verkehrssicherungspflichtigen in Betracht. Diese Ansprüche richten sich in der Regel nach 839 BGB.
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839 BGB bestimmt:
839
Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Sollte ein Anspruch gegen ein Land oder eine Stadt aufgrund einer mangelhaften Straße oder eines mangelhaften Fuß- oder Radweges wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht kommen, so sollte der Geschädigte die Unfallstelle und insbesondere den ausschlaggebenden Mangel gut dokumentieren (fotografieren, vermessen, ggf. gutachterlich sicherstellen lassen).
Ein Anspruch gegen ein Land bzw. eine Stadt oder Gemeinde kann nur durch einen Fachanwalt erfolgreich durchgesetzt werden, da sich die Gemeinden und kommunalen Verbände nicht selten mit Händen und Füßen sträuben, ein Schuld anzuerkennen.
Auch bei einem Unfall auf einem öffentlichen Weg oder einer öffentlichen Straße stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu, die Sie effektiv mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen können. Neben dem häufig hohen Schmerzensgeld kommen noch Ansprüche wegen Haushaltsführungsschäden, Lohnausfall und andere materielle Schäden in Betracht.