Schmerzensgeld nach Straftat
Schmerzensgeld nach Straftat
Schmerzensgeld nach Straftat
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben auch und im Besonderen Opfer von Straftaten. Nach Straftaten wegen z.B. einer Körperverletzung, einer Vergewaltigung oder wegen sexuellem Mißbrauch oder Nötigung stehen den Geschädigten in der Regel erhebliche Schmerzensgeldbeträge zu.
Durch neue Regelungen im Strafprozessrecht wurden die Rechte der Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten nachhaltig gestärkt. So können die Geschädigten sich stets durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen und so den Strafprozeß gegen den Täter aktiv oder im Hintergrund mit verfolgen und insbesondere mit gestalten. Als Nebenkläger kann sich der oder die Geschädigte in vielen Fällen dem Strafverfahren gegen den Täter anschließen. Dies ist in jedem Fall ratsam. Dabei muss der geschädigte selbst gar nicht im Verfahren als Nebenkläger anwesend sein oder aktiv am Prozess teilnehmen. Dies scheuen Opfer regelmäßig, da eine Teilnahme am Strafprozess häufig sehr belastend sein kann.
Im Hintergrund kann der Nebenkläger aber alle wichtigen Informationen über seinen Rechtsanwalt erhalten und ist daher über alle Entscheidungen des Gerichts bestmöglich informiert. Zudem kann der Geschädigte ggf. auch Rechtsmittel einlegen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im sog. Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren gegen den angeklagten geltend zu machen. Dadurch erspart sich der Geschädigte weiteren Aufwand und weitere Termine vor einem Zivilgericht.
Der Geschädigte kann in vielen Fällen sich als Nebenkläger und/oder Adhäsionskläger "kostenlos" eines Rechtsanwaltes bedienen, da sehr häufig eine Beiordnung des Rechtsanwaltes ggf. im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgen kann. Zudem trägt der Angeklagte die kosten der Nebenklage, wenn er verurteilt wird.
Als Geschädigter sollten Sie sich eines Fachanwaltes für Strafrecht bedienen. Nur dann bewegen Sie sich auf Augenhöhe mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des Angeklagten. Nicht selten erlebt man vor Gericht Rechtsanwälte, die die Besonderheiten des Strafprozesses und der Nebenklagevertretung als zivilrechtlich orientierte Rechtsanwälte nicht kennen.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt Opfer von Straftaten als Nebenkläger und im Adhäsionsverfahren bundesweit. Falls eine Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Pott gewünscht ist, bitten wir um möglichst zeitnahe Rücksprache, um das weitere Vorgehen und die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Wege der Beiordnung oder der Prozesskostenhilfe abzuklären.
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