Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Ein Unfall mit einem Fahrrad hat nicht selten erhebliche Verletzungen des Fahrradfahrers zur Folge. Ob mit oder ohne Fahrradhelm, die Verletzungsgefahr von Fahrradfahrern im Straßenverkehr ist deutlich erhöht.
Neben den Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung des Fahrrades liegt der Schwerpunkt der Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrrad in der raschen und umfänglichen Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und die Sicherung ggf. vorliegender oder zu befürchtender Zukunftsschäden.
Auch bei einem Fahrradunfall haben Sie gegen den Gegner bzw. gegen dessen Haftpflichtversicherung umfangreiche Ansprüche, die Sie effektiv mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen können. Neben dem häufig hohen Schmerzensgeld kommen noch Ansprüche wegen Haushaltsführungsschäden, Lohnausfall und andere materielle Schäden in betracht.
Radfahrer werden bei Verkehrsunfällen in der Regel "bevorzugt" bewertet. Das bedeutet, dass z.B. eine sog. Betriebsgefahr eines Fahrrades im Vergleich zu einem Pkw, Motorrad oder Lkw nicht gewertet wird. In der Regel haftet der Autofahrer daher bei einem fehlenden Verstoß des Fahrradfahrers allein.
Im übrigen können natürlich auch bei Unfällen zwischen zwei Fahrradfahrern oder zwischen Fahrradfahrer und Fußgänger Ansprüche gegenüber dem Gegner geltend gemacht werden.
Hier erhalten Sie eine erste kostenlose Erstberatung, damit Sie von Anfang an den richtigen Weg beschreiten und nicht lange auf die Zahlungen durch die Versicherung warten müssen. Für eine erste kostenlose Erstberatung nach einem Unfall bitte hier klicken!