Auslagenpauschale:
Auslagenpauschale:
Auslagenpauschale:
Die Rechtsprechung gewährt dem Geschädigten eine Auslagenpauschale. Diese resultiert aus dem Gedanken, dass beim Geschädigten oftmals verschieden Auslagen anfallen, zum Beispiel Porto, Telefonkosten etc., die er nicht darlegen und beweisen kann. Aus diesem Grund wird dem Geschädigten eine Auslagenpauschale in Höhe von derzeit 25,00 € zugestanden, unabhängig davon, ob Telefon- oder Portokosten tatsächlich angefallen sind.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.
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