Schmerzensgeld bei Reitunfall
Reitunfall/Unfall mit Pferd/Schmerzensgeld
Wer einen Reitunfall erleidet, hat nicht selten erhebliche Verletzungen. Selbst bei leichteren Blessuren, können Ansprüche bestehen. Nach einem Reitunfall stellt sich die Frage, wer gegebenenfalls für die Schäden haftet. In der Regel haben die Tierhalter glücklicherweise eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dies ist auch dringend anzuraten!
Als Schäden können hier in Betracht kommen z.B. ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Krankenhauskosten etc.
Bei einem Reitunfall mit einem Pferd ist zunächst an die Tierhalterhaftung des Halters zu denken. Diese gereift in der Regel also genannte Gefährdungshaftung gemäß Paragraph 834 BGB Selbst wenn der Halter also nichts falsch gemacht hat, haftet er in der Regel für alle Schäden, die sein Pferd verursacht hat. Die Chancen die Ansprüche durchzusetzen stehen daher für die Geschädigten nach einem Reitunfall mit meinem Pferd gut.
Nicht selten besteht zu Gunsten des Tierhalters auch eine so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung, die die berechtigten Ansprüche des Geschädigten abdeckt. Insoweit spielt dann auch die Solvenz des Tierhalters keine Rolle.
Selbst wenn der Tierhalter zum Beispiel im gleichen Verein reitet oder ein Bekannter ist, können die Ansprüche durchgesetzt werden, da am Ende dann nicht der Tierhalter selbst zahlt, sondern seine Haftpflichtversicherung. Jeder Pferdehalter sollte zudem verstehen, wenn ein Geschädigter seine Ansprüche durchsetzt, gerade wenn er schwerere Verletzungen durch den Reitunfall erlitten hat.
Nach einem Reitunfall sollte der Geschädigte folgendes beachten:
1) Zeit, Ort und Datum sollten notiert werden.
2) Gibt es Zeugen für den Vorfall? Diese sollten mit Namen, Adresse und Telefonnummer notiert werden.
3) Gibt es sonstige Beweismittel, um in den Reitunfall belegen zu können? Sichern sie diese zum Beispiel per Foto auf dem Handy.
4) Haben Sie Verletzungen erlitten? Lassen Sie diese zeitnah durch einen Arzt dokumentieren.
5) Insbesondere dann wenn Sie Dauerschäden erlitten haben, sollte Sie Ihre Ansprüche in jedem Fall zeitnah durchsetzen, da ansonsten Ansprüche gegen den Tierhaltern verjähren.
6) Kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Geschädigte haben viele Fragen z.B.:
Welche ersten Schritte sind nach einem Unfall unbedingt zu beachten?
Wem muss ich den Unfall melden?
Wie ist die Haftungslage?
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Wie kann man ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen?
Bis wann muss die Versicherung gezahlt haben?
Was ist wenn die Versicherung nicht zahlt oder unberechtigte Abzüge vorgenommen hat?
Muss ich einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptieren?
Was ist mit meinen Fahrtkosten und dem Zeitaufwand für die Lauferei?
Welche Kosten bekomme ich überhaupt ersetzt?
Welche Punkte sind für eine schnelle und umfassende Unfallregulierung zu beachten?
Was ist mit Ersatz für beschädigte Sachen?
Ich benötige Hilfe im Haushalt. Wer bezahlt diese?
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Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit Kanzleisitz in Detmold, bietet über das Portal Schnmerzensgeldtabelle24.de eine Erstberatung für Betroffenen eines Reitunfalles an, um mit den Geschädigten über die weiteren Schritte, eine erste Einschätzung der Haftungslage und die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche zu sprechen. Geschädigte können so eine erste fachlich fundierte Einschätzung erhalten und verzichten nicht aus Unkenntnis auf berechtigte Ansprüche.
Falls Sie eine Erstanfrage an den Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott stellen wollen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Füllen Sie dann kurz das unten stehende Formular aus. Rechtsanwalt Dr. Pott wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei Ihrer Anfrage, um eine unverbindliche Anfrage handelt. Durch die Absendung Ihrer Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Folglich werden durch die Absendung Ihrer Anfrage keinerlei Fristen gewahrt!
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Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
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Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
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