Motorradunfall
Schmerzensgeld nach Motorradunfall
Wer selbst Motorrad fährt, weiß: Andere Verkehrsteilnehmer übersehen oder unterschätzen Motorradfahrer und Unfälle führen schnell zu schwersten Verletzungen. Häufig sind schwere Verletzungen am Kopf und an den Extremitäten die Folge.
Auch bei schweren und schwersten Unfällen nach einem Motorradunfall muss frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser sollte sich mit der Regulierung von Motorradunfällen gut auskennen. Bei der Unfallregulierung von Motorradunfällen gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Motorradfahrern wird häufig ein Mitverschulden angelastet. Der Vorwurf: sie seien zu schnell gefahren oder hätten beim Bremsen oder Ausweichen falsch reagiert. Ein solcher Vorwurf muss von Beginn an vollständig ausgeräumt werden. Die falsche Annahme einer Mithaftung kann während der Unfallregulierung zu einem Verlust von vielen tausend Euro führen und die zukünftigen Ersatzansprüche gefährden! Im Zweifelsfall muss schon frühzeitig (und nicht erst nach Jahren!) durch Gutachten bewiesen werden, dass ein Mitverschulden nicht vorliegt.
Motorradfahrer sehen sich selbst bei eigenen schwersten Verletzungen nicht selten Ermittlungen wegen Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten ausgesetzt. Diese Ermittlungen müssen ernst genommen werden. Auch wenn das Bußgeld nicht hoch erscheint. Im Rahmen der Unfallregulierung kann eine rechtskräftige Verurteilung im Straf- oder Bußgeldverfahren zu einem Bumerang werden. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, aus einer solchen Verurteilung einen Nutzen zu ziehen!
Aufgrund der oft schweren Verletzungen von Motorradfahrern nach einem Unfall muss die Unfallregulierung von einem Experten für Unfallregulierungen von schweren und schwersten Unfallverletzungen erfolgen. Nur ein erfahrener und kompetenter Fachmann auf dem Gebiet der Unfallregulierung bei schweren Unfällen mit Personenschaden garantiert eine schnellstmögliche, umfassende und möglichst reibungslose Unfallregulierung!
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Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
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