Fahrradunfall/ Schmerzensgeld
Schmerzensgeld bei Fahrradunfall
Fahrradunfall
Jedes Jahr kommt es zu oftmals schweren Unfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern. Auch bei der Unfallabwicklung gibt es Besonderheiten, die von den Beteiligten berücksichtigt werden sollten.
Kommt es zwischen einem motorisierten Fahrzeug und einem Fahrrad zu einem Unfall so gilt faktisch oftmals eine Schuldvermutung zu Lasten des Führers des motorisierten Fahrzeuges. Dies ist aber selbstverständlich nicht immer der Fall. Auch Fahrradfahrer können selbstverständlich einen Unfall schuldhaft verursachen, in dem sie z.B. verkehrt herum in eine Einbahnstraße, bei rot über die Ampel oder über gesperrte Bürgersteige fahren. Kann ein solches Verschulden des Fahrradfahrers festgestellt werden, so kann dieser auch zu 100% für einen von ihm verschuldeten Unfall haften.
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem motorisierten Fahrzeug und einem Fahrrad, so trifft den Halter des motorisierten Fahrzeuges im Fall einer nicht eindeutigen Haftung des Fahrradfahrers unter Umständen eine Mithaftung aus der sog. Betriebsgefahr des motorisierten Fahrzeug. Die zu Lasten des Führers des motorisierten Fahrzeuges größere Betriebsgefahr führt dann ggf. dazu, dass diesen eine höhere Haftung trifft als den Fahrradfahrer und dies, obwohl dem Führer des motorisierten Fahrzeuges ggf. keine Mitschuld am Unfall vorgeworfen werden kann.
Strafrechtlich: Auch für den Fahrradfahrer kann ein Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben. Hat er den Unfall z.B. durch Fahrlässigkeit verursacht und werden dabei Personen verletzt, so kann er sich genauso wie der Führer eines motorisierten Fahrzeuges einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht haben. Nicht selten können solche Verfahren aber eingestellt werden.
Fahrradfahrern wird häufig ein Mitverschulden angelastet. Der Vorwurf: Sie seien zu schnell gefahren oder hätten beim Bremsen oder Ausweichen falsch reagiert. Ein solcher Vorwurf muss von Beginn an vollständig ausgeräumt werden. Die falsche Annahme einer Mithaftung kann während der Unfallregulierung zu einem Verlust von vielen tausend Euro führen und die zukünftigen Ersatzansprüche gefährden! Im Zweifelsfall muss schon frühzeitig (und nicht erst nach Jahren!) gerichtlich festgestellt werden, dass ein Mitverschulden nicht vorliegt.
Fahrradfahrer sehen sich selbst bei eigenen schwersten Verletzungen nicht selten Ermittlungen wegen Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten ausgesetzt. Diese Ermittlungen müssen ernst genommen werden. Auch wenn das Bußgeld nicht hoch erscheint. Im Rahmen der Unfallregulierung kann eine rechtskräftige Verurteilung im Straf- oder Bußgeldverfahren zu einem Bumerang werden. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, aus einer solchen Verurteilung einen Nutzen zu ziehen!
Aufgrund der oft schweren Verletzungen von Fahrradfahrern nach einem Unfall muss die Unfallregulierung von einem Experten für Unfallregulierungen von schweren und schwersten Unfallverletzungen erfolgen. Nur ein erfahrener und kompetenter Fachmann auf dem Gebiet der Unfallregulierung bei schweren Unfällen mit Personenschaden garantiert eine schnellstmögliche, umfassende und möglichst reibungslose Unfallregulierung!
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Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
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