Schmerzensgeld beantragen
Schmerzensgeld beantragen
Viele Geschädigte fragen sich nach einem Verkehrsunfall, wie sie Schmerzensgeld beantragen können. Grundsätzlich ist dies auch für einen nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten möglich. Er muss sich einfach an den Schädiger beziehungsweise die Haftpflichtversicherung des beteiligten Fahrzeugs wenden und seine Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach anmelden. Hierfür reicht ein einfaches Schreiben an die Versicherung am besten unter Angabe des Aktenzeichens bei der Versicherung.
Der Geschädigte muss eine Verletzung dann beweisen zum Beispiel durch die Einreichung von Arztberichten, Fotos und einem Unfallbericht. Der Geschädigte sollte dann auch darlegen, welche unfallbedingten Beeinträchtigungen er hatte, wie oft und wie lange er im Krankenhaus lag oder sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Ganz wichtig ist auch die Angabe, ob Folgeschäden verbleiben oder ob der Unfallgeschädigte wieder vollständig genesen wird.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes helfen dann Schmerzensgeldtabellen in aktuellen Version. Der Geschädigte sollte sich an diesen orientieren.
Leider zeigt die Erfahrung, dass Geschädigte häufig damit überfordert sind, Schmerzensgeld und andere Schadensersatzansprüche nach einem Autounfall oder anderen Verletzungsarten bei der Versicherung zeitnah und unproblematisch durchzusetzen.
Aus diesem Grund raten Gerichte Geschädigten dazu, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit fachkundiger Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten eine Unfallregulierung im Hinblick auf Schmerzensgeld und sonstigen Ansprüchen nur zeitnah und unproblematisch und vollständig erfolgen kann. Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung Geschädigten auch zugesprochen, dass diese sich eines Rechtsanwaltes bedienen können und der Schädiger beziehungsweise die Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen muss, wenn die Haftung allein beim Schädiger liegt.
Insofern können Geschädigte grundsätzlich selbst versuchen ein Schmerzensgeld bei der Versicherung geltend zu machen und zu beantragen. Ratsam ist dies nicht. In jedem Fall sollte ein Geschädigter ein erstes Beratungsgespräch mit einem fachkundigen Rechtsanwalt führen, um die Erfolgsaussichten, über die Schmerzensgeldhöhe und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wichtig: In keinem Fall sollte ein Geschädigter ohne anwaltliche Beratung eine Abfindungserklärung unterzeichnen. Dies setzen Versicherungen aber gerne voraus, um überhaupt Schmerzensgeldzahlung zu leisten.
Falls Sie einen Unfall hatten und Schmerzensgeld beantragen wollen, setzen Sie sich gerne für ein erstes kostenloses Informationsgespräch mit uns in Verbindung.
Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene nur dann ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie einen fachkundigen und spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in den Fällen, in denen die alleinige Haftung beim Schädiger liegt, also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Nutzen Sie das untenstehende Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir finden eine Lösung!
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Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
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