Schmerzensgeld/ Hundebiss
Schmerzensgeld nach Hundebiss
Erfreulicherweise verlaufen Hundebisse in der Regel eher glimpflich ab. Dennoch sind Hundebisse teilweise mit langen Behandlungszeiten, Arztbesuchen und Antibiotikaeinnahmen verbunden. Zudem verbleiben nicht selten unschöne Narben. Der Geschädigte hat gegenüber dem Tierhalter des Hundes, der gebissen hat, einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. In der Regel belaufen sich die Schmerzensgelder bei einem normalen unproblematischen Hundebiss auf ca. 500 - 2.000 €. Bei erheblicheren Folgen können die Schmerzensgelder natürlich deutlich höher ausfallen.
2.500 € Schmerzensgeld nach Hundebiss
OLG Brandenburg (7. Zivilsenat), Urteil vom 16.08.2019 - 7 U 6/19
Das Hochheben eines Hundes, der offenkundig entlaufen ist und sich in der Nähe des Straßenverkehrs bewegt, begründet kein Mitverschulden, wenn die hochhebende Person dabei von dem Hund gebissen wird.
Allein einer Verschlimmerung der, durch den Hundebiss verursachten, Entzündung aufgrund einer durch die behandelnden Ärzte verzögert erfolgten Behandlung, unterbricht nicht den Kausalzusammenhang, da die, durch den Hundebiss eingetretene Verletzung, auch bei etwa verzögerter Behandlung durch einen Arzt die maßgebliche Ursache für eine Entzündung und die weitere Behandlungsnotwendigkeit gewesen ist.
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