Ein typischer Fall!
Der Leidensweg begann nach dem Unfall
Mandanten beschreiben in der anwaltlichen Praxis oft ein typisches Verhalten der Versicherung bei der Unfallregulierung, bis sie sich dazu entschieden haben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Geschädigten beschreiben oft folgenden Leidensweg:
Nach dem Unfall passierte zunächst längere Zeit nichts. Gegebenenfalls schreibt die Versicherung den Geschädigten an und fordert von dem Geschädigten die Übersendung immer neuer Unterlagen. Teilweise wird den Geschädigten von der Polizei direkt mitgeteilt, wie sich an die Versicherung des Unfallgegners wenden können. Die Geschädigten wenden sich dann an die Versicherung.
Danach wird von der Versicherung regelmäßig ein umfangreicher Fragebogen an den Geschädigten übersandt. Hier soll der Geschädigte teils sinnvolle teils aber auch völlig unnötige und unwichtige Fragen beantworten.
Oft erst nach Monaten zahlt die Versicherung einen geringen Vorschuss zum Beispiel auf das Schmerzensgeld. Nicht selten fragt die Versicherung schon im ersten Schreiben an, ob die Angelegenheit damit nicht endgültig reguliert werden soll und sich der Geschädigte nicht insgesamt abfinden lassen will. Für den Fall einer Abfindung wird ihm dann ein weiterer Betrag in Aussicht gestellt, zum Beispiel weitere 5000 €. Häufig sind die Geschädigten, die in erster Linie schon mit ihrem Schicksal nach dem Unfall genug gestraft und belastet sind, es leid, sich weiter mit der Versicherung herumzuschlagen. Sie erwägen, den Abfindungsvergleich anzunehmen.
Soweit der Geschädigte sich aufgrund schlechter oder fehlender anwaltlicher Beratung dazu entschließt, ein solchen Abfindungsvergleich abzuschließen, so ist das Kind nicht selten in den Brunnen gefallen. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung der Abfindungsvereinbarung sind in der Regel sämtliche Ansprüche aus dem Unfallgeschehen gegenüber der Versicherung und dem Schädiger vollständig erledigt. Daher können auch schon vorhersehbar zukünftige Ansprüche bzw. auch erst später auftretende zukünftige Ansprüche wie Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden et cetera in der Regel dann nicht mehr geltend gemacht werden.
Glücklicherweise werden viele Geschädigte spätestens zu diesem Zeitpunkt hellhörig und kontaktieren einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Soweit bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Verjährung eingetreten ist, können sämtliche Ansprüche überprüft und durchgesetzt werden. Selbst wenn diese gegebenenfalls Jahre zurückliegen. Nicht selten können bereits in den ersten Schreiben mit der Versicherung kurzfristig erhebliche Schadensersatzbeträge gegebenenfalls mehrere 10.000 € von der Versicherung erfolgreich angefordert werden.
Geschädigte wissen häufig nicht, dass sie das Recht haben, sich einen Rechtsanwalt als Beistand zu Seite zu stellen. Die Versicherung muss dem Geschädigten die dadurch entstehenden Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen des Schadensersatzes erstatten. Folglich kann der Rechtsanwalt dann, falls der Mandant schuldlos den Unfall erlitten hat, kostenfrei für den Mandanten tätig werden.
Im Idealfall sollte eine Unfallregulierung bei Personenschäden unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht übertragen werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die Unfallregulierungsregulierung vollständig, sicher und zeitnah erfolgt.
In jedem Fall sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden. Nur dieser hat die Erfahrung und praktischen Kenntnisse im Umgang mit Versicherungen bei größeren Personenschäden.
Aber auch bei länger zurückliegenden Schadensereignissen lohnt sich auch nach Jahren noch die Überprüfung der Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallangelegenheit vertreten sollen, setzen sich gerne mit uns in Verbindung.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt aufsuchen.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner. Rechtsanwalt Dr. Pott hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche seiner Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.
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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.