Der richtige Anwalt
Der richtige Rechtsanwalt
Der richtige Rechtsanwalt für Verkehrsunfallregulierungen
Nach einem Verkehrsunfall stehen die Geschädigten oft ratlos da. Richtig ist es, einen Rechtsanwalt aufzusuchen! Aber zu welchem Rechtsanwalt sollte man gehen?
Es gibt viele Rechtsanwälte, die als "Schwerpunkt" Unfallregulierung, Verkehrsrecht oder ähnliches im Internet, Branchenbüchern oder auf ihren Briefbögen angeben. Diesen Schwerpunkt kann der Rechtsanwalt aber mehr oder weniger nach Belieben angeben und er sagt daher nichts darüber aus, wie viel Erfahrung und wie viel theoretische und praktische Kenntnisse der Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Unfallregulierung bzw. des Verkehrsrechts besitzt.
Die Rechtsanwaltskammern verleihen den Rechtsanwälten, die nachweisbar über mehrere Jahre besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, also auch auf dem Gebiet der Unfallregulierung, verfügen, den zusätzlichen Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht". Nur bei Rechtsanwälten, die zusätzlich den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" führen, kann sich der ratsuchende Mandant sicher sein, mit einem Rechtsanwalt zu tun zu haben, der auf dem Gebiet der Unfallregulierung über umfangreiche und fundierte Erfahrungen und Kenntnisse verfügt.
Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, München oder Hamburg gibt es eine Vielzahl von Rechtsanwälten, die mit der Regulierung von Unfällen und Schmerzensgeldbeträgen werben. Insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfällen sollten Sie aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der mehrere hundert Schmerzensgeldverfahren erfolgreich bearbeitet hat. Nur mit fundierten theoretischen Kenntnissen und langer Erfahrung im Bereich der Unfallregulierung kann ein umfangreicher Unfall mit einem Personenschaden erfolgreich für den Mandanten zu Ende gebracht werden.
Wenden Sie sich grade bei Verkehrsunfällen mit einem Personenschaden immer an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Leider zeigt sich in der anwaltlichen Praxis nicht selten, dass Mandanten nach Monaten oder Jahren entnervt von einem Rechtsanwalt, der kein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wechseln, weil der frühere Rechtsanwalt die Ansprüche nicht effektiv und umfänglich durchgesetzt hat. Dies ist meist deshalb nicht verwunderlich, weil der nichtspezialisierte Rechtsanwalt oft jedes Mandat annimmt, und daher die wichtige und zeitaufwendige Unfallregulierung neben familienrechtlichen, steuerlichen, strafrechtlichen, mietrechtlichen und allen anderen Streitigkeiten so nebenbei miterledigen muss. Das dies nicht effektiv funktionieren kann, liegt auf der Hand. Außerdem: Sie würden ja mit Rückenschmerzen auch nicht zum Zahnarzt gehen!
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Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
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