Schmerzensgeldhöhe berechnen lassen!
Kostenlose Einschätzung zur Schmerzensgeldhöhe
Nehmen Sie sich eine Minute Zeit! Teilen Sie uns Ihre Verletzungen mit und wir sagen Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, mit welchem Schmerzensgeld Sie ungefähr rechnen können und geben Ihnen weitere wertvolle Tipps zur Unfallregulierung! Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus!
In einigen Fällen können wir keine Ersteinschätzung vornehmen, da z.B. die mitgeteilten Daten nicht ausreichen, die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist oder die Verletzungen für eine Ersteinschätzung zu umfangreich sind. In diesen Fällen bieten wir aber die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstkontaktes an, um das weitere Vorgehen und die Schmerzensgeldhöhe zu besprechen.
Kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte schon genug zu tun. Sie müssen sich um die Reparatur oder um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Zudem sind Geschädigte häufig verletzt und sowieso schon mehr als genug durch den Unfall belastet. Um die Unfallregulierung und die damit verbundenen Aufgaben schnellstmöglich und rechtssicher abwickeln zu können, dürfen Geschädigte kostenlos einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, wenn sie keine Schuld an dem Unfall haben. Damit Sie als Geschädigte/Geschädigter sich nicht mit zahllosen Versicherungsformularen herumschlagen und immer wieder neue Fragen der Versicherung beantworten müssen, sollten Sie sich von Anfang an fachkundig beraten und vertreten lassen.
Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, München oder Hamburg gibt es eine Vielzahl von Rechtsanwälten, die mit der Regulierung von Unfällen und Schmerzensgeldbeträgen werben. Insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfällen sollten Sie aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der mehrere hundert Schmerzensgeldverfahren erfolglreich bearbeitet hat. Nur mit fundierten theoretischen Kenntnissen und langer Erfahrung im Bereich der Unfallregulierung kann ein umfangreicher Unfall mit einem Personenschaden erfolgreich für den Mandanten zu Ende gebracht werden.
Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Mandanten nach einem Verkehrsunfall bundesweit und bietet Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. In dem Gespräch können Sie mit Rechtsanwalt Dr. Pott kostenlos besprechen auf was Sie achten müssen und wie es nun am schnellsten weitergeht!
Rufen Sie einfach an unter 05231/ 308140 oder schreiben Sie uns an pott@rpp.de oder nutzen Sie das untenstehende Formular. Vielen Dank!
P.S: Unfallgeschädigte können nach einem Verkehrsunfall auf Kosten des Unfallgegners einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung beauftragen, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat.
Sie möchten uns beauftragen?
Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.