Abfindungserklärung: Wichtig!
Abfindungserklärung: Wichtig!
Abfindungserklärung: Wichtig!
Sobald der Versicherung dann alle Arztberichte vorliegen, wird sich diese wieder an sie wenden und Ihnen ein Schmerzensgeldangebot unterbreiten. Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen oder Monate dauern, da die Ärzte Berichte teilweise sehr schleppend abliefern. Es liegt somit nicht immer an der Versicherung, wenn die Unfallregulierung nur schleppend erfolgen kann. Hat die Versicherung Ihnen ein Schmerzensgeldangebot unterbreitet, so sollten Sie dieses nie überstürzt annehmen. Prüfen sie es sorgfältig. Dies zudem deshalb, weil mit dem Schmerzensgeldangebot die Versicherung oftmals eine Abfindungserklärung beifügt, die sie unterschreiben sollen. Haben sie eine solche jedoch einmal unterschrieben, so hat sich die Versicherung quasi "freigekauft" und muss nunmehr grundsätzlich keinerlei Schadensersatz mehr leisten, auch dann nicht, wenn sich erst später noch Schäden zeigen; zum Beispiel versteckte Verletzungen.
In keinem Fall sollten Sie eine Abfindungserklärung unterzeichnen, ohne zuvor mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Rechtslage gründlich und in Ruhe überlegt zu haben!!!
Verbleiben Spätfolgen, so kann neben einer einmaligen Schmerzensgeldzahlung auch eine "Schmerzensgeldrente" zu zahlen sein. Diese Verrentung des Schmerzensgeldes kommt aber nur in schwereren Fällen in Betracht.
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Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen "Beratungshotlines" der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
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