Schmerzensgeldtabelle 2024 mit kostenloser Erstberatung
Schmerzensgeld nach der Schmerzensgeldtabelle 2024
Mit Hilfe der aktuellen kostenlosen Schmerzensgeldtabelle 2024 erfahren Sie online, wieviel Schmerzensgeld Ihnen für Ihre Verletzungen, z.B. nach einem Verkehrsunfall, zusteht. Ermitteln Sie jetzt Ihren Schmerzensgeldanspruch mit Hilfe von Schmerzensgeldtabelle24.de in der aktuellen Version 2024 einfach online oder lassen Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch jetzt ganz einfach kostenlos berechnen. Die dargestellten Schmerzensgeldbeträge enthalten u.a. aktuelle Schmerzensgeldurteile aus den Jahren 2023, 2022, 2021 und 2020.
Hier gelangen Sie zu den Schmerzensgeldtabellen. Bitte hier klicken.
Wofür gibt es eine Schmerzensgeldtabelle?
Wer durch einen Verkehrsunfall, Motorradunfall, Fahrradunfall, Reitunfall oder in sonstiger Weise einen physischen oder psychischen Schaden erlitten hat, kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Schmerzensgeldtabelle 2023 gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Zunächst muss der Geschädigte dafür nachweisen, dass er überhaupt durch den Unfall verletzt wurde und in welchem Umfang er Verletzungen erlitten hat. Hier hilft dem Geschädigten ggf. eine Beweiserleichterung gem. § 286 ZPO.
Wenn der Geschädigte den Beweis zum Beispiel durch Zeugen, Aufnahme des Unfalls durch Polizei und Attesten erbringen konnte, dass er verletzt wurde, so muss bestimmt werden, wie hoch die Entschädigung in Geld § 254 BGB sein soll. Gerichte und Versicherungen orientieren sich dabei an sog. Schmerzensgeldtabellen. Mit Hilfe einer Schmerzensgeldtabelle kann der Entschädigungsbetrag dann festgesetzt werden.
Wie funktioniert eine Schmerzensgeldtabelle?
Sobald feststeht, welche Verletzungen der Geschädigte z.B. durch den Verkehrsunfall erlitten hat, muss das sog. Schmerzensgeld, also die Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Folgeschäden, ermittelt werden. Leider gibt es hierfür keinen errechenbaren Betrag. Jeder Unfall ist individuell. Zunächst kann der Unfallgeschädigte jeden Betrag fordern. Dieser muss aber realistisch sein, damit er auch vor Gericht oder bei der Versicherung außergerichtlich durchgesetzt werden kann. Als erste Einschätzung dient die Schmerzensgeldtabelle.
Welche Schmerzensgeldtabellen gibt es?
Es gibt mehrere Schmerzensgeldtabellen. Einige sind kostenpflichtig und nur für Rechtsanwälte, Versicherungen und Gerichte bestimmt. Diese Schmerzensgeldtabellen sind meist sehr detailreich und es bedarf einer gewissen Übung und Ausdauer, um aus tausenden von Gerichtsentscheidungen die annähernd passenden Entscheidungen herauszufiltern. Zu den Schmerzensgeldtabellen für Gerichte, Versicherungen und Rechtsanwälte gehören:
Beck’sche Schmerzensgeldtabelle. Diese Schmerzensgeldtabelle ist online verfügbar, aber kostenpflichtig.
Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm. Diese Schmerzensgeldtabelle wird vom ADAC angeboten und ist als Buch erhältlich. Für den Laien ist diese Schmerzensgeldtabelle sehr umfangreich.
Celler Schmerzensgeldtabelle. Die Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle ist ebenfalls online verfügbar und kostenfrei.
Schmerzensgeldtabelle24.de. Die Schmerzensgeldtabelle24.de wird von Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut, und soll Geschädigten einen ersten fundierten Einblick in eine Schmerzensgeldtabelle geben.
Welche Kriterien spielen bei der Schmerzensgeldtabelle eine Rolle?
Kein Unfall ist wie der andere. Die Art und die Schwere der Verletzungen, aber auch das Alter und die Folgeschäden sind immer unterschiedlich. Daher kann es einen Schmerzensgeldrechner, der einen genauen richtigen Schmerzensgeldbetrag ausrechnet, nicht geben. Damit sich der Geschädigte, aber auch Gerichte und Versicherungen bei der Höhe des Schmerzensgeldes orientieren können, gibt es Sammlungen von Urteilen aus den letzten Jahren und Jahrzehnten. In diesen Sammlungen (Schmerzensgeldtabellen) stehen dann die einzelnen Entscheidungen, aus denen sich ergibt, welches Gericht für welche Art und Schwere und Dauer einer Verletzung bzw. Heilbehandlung, welches Schmerzensgeld als angemessen angesehen worden ist.
Wesentliche Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgelder nach der Schmerzensgeldtabelle sind:
- Art der Verletzungen
- Schwere der Verletzungen
- Dauer der Heilbehandlung
- Art der Heilbehandlung (stationär, ambulant, Intensivstation)
- Dauer der unfallbedingten Einschränkungen wie Arbeitsunfähigkeit, Einschränkungen bei Hobbies und im Haushalt
- Verbleibende Dauer- und Spätfolgen und Auswirkung auf das weitere Leben
- Alter des Geschädigten
- Art und Weise der Unfallregulierung durch den Schädiger bzw. Versicherung. Eine zu lange Regulierungsdauer wirkt sich schmerzensgelderhöhend aus.
Ist eine Schmerzensgeldtabelle bindend?
Der Bundesgerichtshof und andere Oberlandesgerichte haben immer wieder betont, dass Schmerzensgeldtabellen nicht bindend sind. Sie stellen lediglich eine Orientierungshilfe für Geschädigte, Gerichte und Versicherung dar. Bindend können Schmerzensgeldtabellen schon deshalb nicht sein, da zum einen in den Schmerzensgeldtabellen nie der exakt gleiche Unfall zu finden sein wird. Zum anderen zeigt sich aber auch eine Tendenz, dass Schmerzensgelder in den letzten Jahren und Jahrzehnten gestiegen sind. Dies hat zum einen etwas mit der Inflation zu tun, zum anderen tendieren Gerichte aber auch dazu, höhere Schmerzensgelder auszuurteilen.
Was muss beim Lesen einer Schmerzensgeldtabelle noch beachtet werden?
Die Bemessung von Schmerzensgeldern auf Grundlage von Schmerzensgeldtabellen bezieht sich logischerweise immer auf ältere Urteile, die teilweise 10 Jahre und länger zurückliegen. Wir alle wissen, dass ein Golf 1990 nur die Hälfte des heutigen Kaufpreises gekostet hat. Das gleiche gilt für die ausgeurteilten „alten“ Schmerzensgelder, da auch in diesen die Inflation nicht berücksichtigt wurde. Die Schmerzensgelder müssen daher an die heutige Kaufkraft angepasst, mithin hochgerechnet, werden.
Auf was sollte der Geschädigte daher achten?
Der Geschädigte muss im Zweifel beweisen, dass er durch einen Unfall verletzt worden ist und in welchem Umfang er verletzt worden ist. Die kann mitunter sehr schwierig werden, wenn z.B. Geschädigte über Tinnitus nach einem Unfall klagen oder über einen Bandscheibenvorfall. Die Beweisführung ist bei einigen Verletzungen schwierig. Um den Schmerzensgeldanspruch anhand einer Schmerzensgeldtabelle auch effektiv durchsetzen zu können, sollten di Geschädigten folgendes beachten:
Es sollte eine umfassende Dokumentation des Unfallhergangs erfolgen, z.B. durch Fotos, Zeugen (lassen Sie sich die Adresse und/oder Telefonnummer geben!), Unfallberichte, Sachverständigengutachten
Dokumentieren Sie die unfallbedingten Verletzungen durch ärztliche Bescheinigungen, Fotos von den Verletzungen, Quittungen, Reha-Maßnahmen etc.
Führen Sie ggf. ein Tagebuch, in dem Sie die Art der Beschwerden, die Art der Beeinträchtigung und die Einnahme der Medikamente notieren.
Eine Unfallregulierung kann sich je nach Art der Verletzung lange hinziehen. Dann ist es besser, auch noch nach Monaten die Beschwerden und Beeinträchtigungen nachvollziehen zu können, damit man das angemessene Schmerzensgeld anhand der Schmerzensgeldtabelle ermitteln kann.
Wie hoch ist Ihr Schmerzensgeld nach der Schmerzensgeldtabelle?
Bestimmen Sie die Höhe Ihres Schmerzensgeldes mit Hilfe unserer kostenlosen Schmerzensgeldtabellen z.B. nach einem Verkehrsunfall, Reitunfall, Motorradunfall oder Fahrradunfall.
Wer bei einem Unfall verletzt worden ist, hat einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Die spannende Frage ist allerdings, wie hoch das Schmerzensgeld eigentlich ist. Anders als zum Beispiel bei einem Fahrzeugschaden bei einem Pkw kann der Schmerzensgeldanspruch nicht auf Euro und Cent genau berechnet werden. Daher muss das Schmerzensgeld der Höhe nach geschätzt werden. Für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Schmerzensgeldhöhe bitte hier klicken!
Um nicht beliebig verschiedene Schmerzensgeldbeträge festzulegen, orientieren sich Versicherungen, Rechtsanwälte und natürlich im Streitfall die Gerichte in Deutschland nach so genannten Schmerzensgeldtabellen. In diesen Schmerzensgeldtabellen werden verschiedene Verletzungen aufgelistet. So werden zum Beispiel die Art der Verletzungen, die Schwere der Verletzung und die Dauer der Heilbehandlung sowie etwaige Dauerschäden aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird dann auch der Betrag genannt, der zum Beispiel von einem deutschen Gericht als Schmerzensgeld als angemessen ausgeurteilt worden ist. So kann eine möglichst einheitliche Einschätzung erfolgen, in welcher Höhe ein Schmerzensgeldanspruch besteht.
Die Schmerzensgeldbeträge hängen natürlich stark von der Art der Verletzung ab. Bei einer HWS-Distorsion mit z.B. einwöchiger Arbeitsunfähigkeit beträgt der Anspruch ca. 500 - 800 €. Bei schwersten Verletzungen z.B. nach einem schweren Motorradunfall kann das Schmerzensgeld 500.000 € und mehr betragen. Hinzu kommen noch oft weitere Schadensersatzansprüche wie Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten oder Haushaltsführungsschaden.
In jedem Fall sollten Verletzte nach einem Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung der Schmerzensgeldansprüche beauftragen. Nur so kann der Geschädigte sicherstellen, dass die Versicherungen schnell und umfassend regulieren. Wie es regelmäßig ohne Rechtsanwalt läuft lesen Sie unter: Ein typischer Fall!
Wie kann ich ein Schmerzensgeld anhand der Schmerzensgeldtabelle durchsetzen?
Ein Schmerzensgeld anhand einer Schmerzensgeldtabelle effektiv durchzusetzen ist für den Geschädigten selbst nicht möglich. Er muss sich eines erfahrenen Spezialisten bedienen, da er sonst kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten wird.
Das Schmerzensgeld anhand der Schmerzensgeldtabelle ist innerhalb von drei Jahren geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit Ende des Jahres, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis über Schäden und Schädiger hatte. Innerhalb dieser Zeit sollte der Geschädigte seine Ansprüche bei der Versicherung angemeldet und vor Verjährung gesichert haben, damit er keine Nachteile erleidet. Ist eine Verjährung eingetreten, so kann der Geschädigte trotz ggf. schwerster Verletzungen seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen und geht leer aus.
Schmerzensgeldtabelle Verkehrsunfall
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Wirbelsäule |
Fraktur der Wirbelsäule, Deckplattenimpressionsfraktur LWK 4, Pneumonie rechts, Prellung des Thorax, posttraumatische Belastungsstörung |
40.000 € |
LG Leipzig, Urteil vom 26.6.2019 – 01 O 549/16 |
Posttraumatische Belastungsstörung |
psychischer Schock durch Erleben eines Unfalls, Posttraumatischen Belastungsstörung mit nächtlichem Erwachen, erhöhter Reizbarkeit, Albträumen |
3.000 € |
LG Wiesbaden (8. Zivilkammer), Schlussurteil vom 03.11.2020 – 8 O 14/19 |
Brustkorb |
dislozierte Sternumfraktur, HWS-Distorsion, beidseitige Knieprellung, Beckenprellung mit einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt und einer Krankschreibung bei einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % für 2 Monate, physiotherapeutische Behandlung. |
5.000 € |
Schmerzensgeldtabelle Motorrad
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Bein |
Unterschenkels, Knochenbruch Schienbein, Mitverschulden wegen fehlender Schutzkleidung |
14.000 € | |
posttraumatischen Belastungsstörung |
psychische Schäden in Form einer pathologischen Verarbeitung des Geschehens nach Erleben des Unfalltodes eines Motorradfahrers |
15.000 € |
OLG Frankfurt a. M. (22. Zivilsenat), Urteil vom 29.06.2020 – 22 U 128/19 |
Rippen |
Fraktur Oberarm, Schlüsselbein, Handgelenk, Daumen, Rippenserienfraktur beidseits bei Thoraxtrauma und Pneumothorax, Beckenringfraktur, eine Bewegungseinschränkung des rechten oberen Sprunggelenks und eine Fußheberschwäche |
80.000 € |
OLG München (10. Zivilsenat), Urteil vom 13.12.2013 - 10 U 4926/12 |
Schmerzensgeldtabelle Fußgänger
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Hand |
Fraktur der Hand |
1.000 € | |
Arm |
Fraktur des Unterarmknochens links, des Handgelenkes links, eine Fraktur des Sprunggelenks rechts sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. 80% Haftung |
10.000 € |
LG Chemnitz (5. Zivilkammer), Endurteil vom 11.11.2016 - 5 O 1502/13 |
Hand und Kopf |
ausgedehnte Quetschverletzung der linken Hand mit offenen Mittelhandbrüchen sowie eine Strecksehnendurchtrennung der dritten Strecksehne. Es kam zu großen Weichteildefekten, einer Wunde am Nasenrücken, Kopf- und Gesichtsschädelprellungen sowie HWS-Prellungen |
35.000 € | |
Schlüsselbein |
Schlüsselbeinbruch mit OP und 3 Tage stationärem Aufenthalt, mehrere Wochen Krankengymnastik, Arbeitsunfähigkeit von etwa 5 ½ Monaten |
10.000 € |
OLG Düsseldorf (1. Zivilsenat), Urteil vom 02.01.2019 - 1 U 158/16, 10.000 € |
Schmerzensgeldtabelle Fahrrad
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Schulter |
Schulterfraktur der rechten Schulter |
20.000 € | |
Knie |
Verletzung des Kniegelenks, langwierige Heilbehandlung |
25.000 € |
OLG München (10. Zivilsenat), Urteil vom 15.03.2013 - 10 U 4171/12 |
posttraumatischen Belastungsstörung |
6.500 € |
LG Bonn, Urteil vom 18.12.2020 - 1 O 334/18 | |
Schlüsselbein |
Schlüsselbeinbruch mit OP und 3 Tage stationärem Aufenthalt, mehrere Wochen Krankengymnastik, Arbeitsunfähigkeit von etwa 5 ½ Monaten |
10.000 € |
OLG Düsseldorf (1. Zivilsenat), Urteil vom 02.01.2019 - 1 U 158/16, 10.000 € |
Schmerzensgeldtabelle Reitunfall
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Hand |
Verlust des oberen Glieds linker Mittelfinger, Halfter reißt Mittelfinger ab |
6.000 € | |
Wirbelsäule |
Lendenwirbelsäule, instabile Kompressionsfraktur LKW, 50% Mitverschulden
|
7.500 € |
LG Bonn (3. Zivilkammer des Landgerichts), Anerkenntnisurteil vom 21.10.2011 - 3 O 272/06 |
Arm |
Unterarmfraktur, 1/3 Mitverschulden |
5.000 € |
Schmerzensgeldtabelle Hundebiss
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Arm |
6x 3 cm große Wunde am Arm ohne Bewegungseinschränkung |
40.000 € |
OLG Jena r+s 2015, 625 |
Arm, Beine, Rücken |
Arme, Beine und Rücken von Bisswunden übersät. Der überwiegende Teil der Verletzungen war oberflächlich, es gab jedoch auch größere und tiefere Wunden |
2.450 € |
OLG Karlsruhe NVwZ-RR 2016, 45 |
Bein |
Hundebiss in die Wade des rechten Beins; ca. vier Wochen stationäre Behandlung wegen Wundinfektionen und ca. zwei Wochen Gehstützen; unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Geschädigten zu 1/3 |
4.500 € |
OLG Naumburg NJOZ 2011, 498, |
Schmerzensgeldtabelle Vergewaltigung
Verletzung |
Einzelheiten |
Schmerzensgeld |
Gericht |
---|---|---|---|
Psyche/Körper |
Mehrfache Vergewaltigung einer Minderjährigen über Stunden nach Entführung |
100.000 € | |
Psyche/Körper |
19-jährige wird brutal vergewaltigt |
40.000 € | |
Psyche/Körper |
Besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung |
25.000 € |
OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. 7. 2008 - 4 U 392/07
|
Kostenlose Erstberatung Schmerzensgeld
Deutsche Gerichte bestätigen immer wieder: Unfallopfer, auch und insbesondere bei schweren Verletzungen, haben einen Anspruch auf beste anwaltliche Unterstützung. Denn ohne Anwalt kommen Geschädigte nicht zu ihrem Recht!
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OLG Dresden: Versicherung muss schnell zahlen!
Das OLG Dresden hat in einem aktuellen Urteil nochmal klargestellt: Versicherungen müssen bei eindeutiger Haftungslage das Schmerzensgeld schnell regulieren. Tun sie dies nicht, wird das Schmerzensgeld nach der Schmerzensgeldtabelle zu Gunsten des Geschädigten erhöht. Geschädigte sollten sich daher nicht immer wieder vertrösten lassen, sondern ihre Ansprüche konsequent durchsetzen!
Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach der Schmerzensgeldtabelle kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene nur dann ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie einen fachkundigen und spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in den Fällen, in denen die alleinige Haftung beim Schädiger liegt, also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Nutzen Sie das untenstehende Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir finden eine Lösung!
Schmerzensgeld für Angehörige
Bislang erhielten Angehörige nur in seltenen Ausnahmefällen ein sog. Angehörigenschmerzensgeld beim Tod naher Angehöriger. Den Erben standen zwar vererbte Ansprüche zu. Zudem haben sie einen Anspruch auf z.B. die Beerdigungskosten. Einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld für die Trauer hatten sie bislang aber nicht. Dies hat der Gesetzgeber jetzt ändern.
Das neue Gesetz sieht in 844 Abs. 3 BGB folgendes vor:
"Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem
besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene
Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der
Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war."
Daher stehen Angehörigen für Unfälle nach dem 22.07.2017 ebenfalls Schmerzensgelder zu. Diese können einige tausend Euro betragen. Es bleibt abzuwarten, welche Schmerzensgelder für Angehörige durch die Gerichte zugesprochen werden.
Das OLG Frankfurt bestätigte in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 6.9.2017 6 U 216/16) ein Schmerzensgeld als sogenannten Schockschaden in Höhe von 100.000 €.
Das OLG Koblenz hat in einem im Januar 2021 veröffentlichten Beschluss Stellung zum Hinterbliebenengeld genommen. Das OLG ist der Auffassung, dass ausgehend von der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck des neu eingefügten § 844 III BGB der Betrag von 10.000 Euro nur eine „Richtschnur“ oder Orientierungshilfe darstellt. Die Beträge für das Hinterbliebenengeld können je nach Einzelfall, mit dem sich die Gerichte ausführlich auseinandersetzen müssen, deutlich höher aber auch niedriger als 10.000 € ausfallen.
Angesichts der Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Ersatz eines Schockschadens und der Voraussetzungen des § 844 III BGB der Anspruch auf Ersatz des Schockschadens dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld vorgehen solle, liegt der Hinterbliebenengeldbetrag jedenfalls im Regelfall unter dem für so genannte Schockschäden zuzuerkennenden Betrag.
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.8.2020 – 12 U 870/20
Mehr erfahren unter Schmerzensgeld für Angehörige/Hinterbliebene
100.000 € für Angehörige nach tödlichem Unfall
Das Landgericht Detmold hat in einem Urteil vom 12.01.2023 Eltern eines tödlichen verunglückten Kindes ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 100.000 € zugesprochen.
Aktuelle Urteile zur Schmerzensgeldtabelle
100.000 € für Unterschenkelamputation bei 20-jährigem Mann
1.Das rechtliche Interesse an der Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Ersatz weiterer materiellen und nicht vorhersehbarer immaterieller Schäden entfällt nur, wenn der Ersatzpflichtige ein eindeutiges, vorbehaltloses Anerkenntnis abgegeben hat.
2.Bei der Bemessung des Schmerzensgelds ist nicht nur der aktuelle Zustand des Verletzten, sondern auch die absehbare künftige Entwicklung des Schadensbildes zu berücksichtigen.
3.Ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro ist bei einer Verletzung, die zur Amputation des linken Unterschenkels bei einem jungen Mann führte, angemessen.
OLG München, Endurt. v. 4.3.2021 – 24 U 1682/20
3.000 € Schmerzensgeld für Brustwirbelfraktur bei 50%-iger Mithaftung. OLG Hamm (31. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 27.05.2019 - 31 U 23/19
5.000 € Schmerzensgeld bei Vergewaltigung im Adhäsionsantrag: BGH (1. Strafsenat), Beschluss vom 11.04.2019 - BGH Aktenzeichen 1 StR 690/18
OLG Dresden (Aktenzeichen: 1 U 19/16) bekräftigt Ausschluss von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Arbeitsunfall
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt. Erforderlich ist aber ein bewusstes Miteinander im Betriebsablauf, das sich zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt. 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ist nicht schon dann anwendbar, wenn Versicherte zweier Unternehmen auf derselben Betriebsstätte aufeinander treffen. Eine "gemeinsame" Betriebsstätte ist nach allgemeinem Verständnis mehr als "dieselbe" Betriebsstätte; das bloße Zusammentreffen von Risikosphären mehrerer Unternehmen erfüllt den Tatbestand der Norm nicht. Parallele Tätigkeiten, die sich beziehungslos nebeneinander vollziehen, genügen ebenso wenig wie eine bloße Arbeitsberührung. Erforderlich ist vielmehr eine gewisse Verbindung zwischen den Tätigkeiten als solchen in der konkreten Unfallsituation, die eine Bewertung als "gemeinsame" Betriebsstätte rechtfertigt. Der Haftungsausschluss nach 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ist (nur) im Hinblick auf die zwischen den Tätigen verschiedener Unternehmen bestehende Gefahrengemeinschaft gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003, Az.: VI ZR 103/03, aaO mwN). Eine Gefahrengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise jeder der (in enger Berührung miteinander) Tätigen gleichermaßen zum Schädiger und Geschädigten werden kann. Der Haftungsausschluss knüpft daran an, dass eine gewisse Verbindung zwischen den Tätigen bei konkreten Arbeitsvorgängen (BGH, Urteil vom 1. Februar 2011, Az.: VI ZR 227/09, aaO) in der konkreten Unfallsituation gegeben ist, die die "gemeinsame" Betriebsstätte entscheidend kennzeichnet.
Schwere Knieverletzung, 3 Monate Krankenhaus, dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20%= Schmerzensgeld 10.000 €
In einem aktuellen Urteil vom 17.01.2017 hat das OLG Hamm ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € für eine schwere Knieverletzung angemessen erachtet:
"Im Hinblick auf die überdurchschnittlich schwere Knieverletzung, die dreimonatige stationäre Behandlung, die Schmerzmedikation, die dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20%, den komplikationsreichen Heilungsverlauf und einen weiteren Bruch der Platte und nachfolgender Operation sowie einer dauerhaften Einschränkung der Mobilität der Klägerin sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- Euro angemessen. Die Klägerin habe auch im Rahmen ihrer Anhörung glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität (Zuhilfenahme eines Rollators) auch die Teilnahme an Studienreisen und das Fahrradfahren aufgegeben habe und somit eine Einbuße an Lebensqualität und Lebensfreude erlitten habe."
Gerade bei Verletzungen nach Körperverletzungen, Überfällen und anderen Straftaten, spielen für die Höhe des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten eine Rolle.
Ein mit zu berücksichtigender Umstand kann dabei die Verletzung einer "armen" Partei durch einen vermögenden Schädiger etwa bei einem außergewöhnlichen "wirtschaftlichen Gefälle" sein. Indem der (Tat-)Richter in einem ersten Schritt alle Umstände des Falles in den Blick nimmt, sodann die prägenden Umstände auswählt und gewichtet, dabei gegebenenfalls auch die (wirtschaftlichen) Verhältnisse der Parteien zueinander in Beziehung setzt, ergibt sich im Einzelfall, welche Entschädigung billig ist (Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - Aktenzeichen VGS116 VGS 1/16, aaO, Rn. 56, 70).
BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - BGH Aktenzeichen 2 StR 420/15
Keine Mithaftung beim Schmerzensgeldanspruch, weil Motorradfahrer bei einem Unfall keine Motorradstiefel getragen hat
Den Fahrer eines Motorrades trifft kein Mitverschulden, wenn er innerhalb geschlossener Ortschaften keine Motorradstiefel trägt und es zu Bein-/ Fußverletzungen nach einem Unfall kommt.
"Der Einwand, der Berufungsbeklagte müsse sich gem. 9 StVG i.V.m. 254 Absatz I BGB ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil er statt Motorradstiefeln unstreitig nur Turnschuhe trug, ist, wie auch bereits im Ersturteil zutreffend ausgeführt, unbegründet. Ob die streitgegenständlichen Verletzungen überhaupt durch das Tragen eines festeren Schuhwerks verhindert worden wären bzw. zumindest weniger schwerwiegend ausgefallen wären, kann daher dahin gestellt bleiben.
Es existiert gem. 21 a STVO zwar eine gesetzliche Helmpflicht, aber keine darüber hinausgehende Pflicht, besondere Motorradschutzkleidung wie etwa Motorradstiefel zu tragen. Zwar ist allein deswegen eine Anspruchskürzung gem. 9 StVG i.V.m. 254 Absatz I BGB noch nicht ausgeschlossen. Ein Mitverschulden ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn der Verletzte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dass festere Schuhe grundsätzlich einen besseren Schutz bieten, ist allgemein bekannt. Allerdings liegen dem Senat keine belastbaren Zahlen vor, wonach es hinsichtlich der hier maßgeblichen Zeit des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls vom 06.11.2012 dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprochen hätte, dass es für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften erforderlich ist, Motorradstiefel zu tragen
OLG München, Endurteil vom 19.05.2017 - Aktenzeichen 10 U 4256/16
Auf unserer Seite Schmerzensgeldtabelle24.de (Stand: 2017) haben wir für Sie eine Vielzahl von Verletzungen mit den dazugehörigen aktuellen Schmerzensgeldbeträgen aufgelistet. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie das untenstehende Formular oder rufen Sie uns an unter 05231/308140 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an pott@rpp.de.
Erste Schritte nach einem Unfall
Sichern Sie die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und rufen Sie die Polizei
Melden Sie den Unfall sicherheitshalber Ihrer Haftpflichtversicherung, insbesondere wenn die Haftung nicht geklärt ist
gehen Sie nicht auf Empfehlungen von Werkstätten oder Abschleppunternehmen ein, dass diese direkt oder ein befreundeter Anwalt die Sache mit regulieren kann.
Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu regulieren! Die Versicherung wird Ihnen von allein nicht den ganzen Schaden ersetzen und Sie mit Formularen nerven. Zudem erfolgt die Regulierung häufig schleppend.
Suchen Sie sich einen unabhängigen Rechtsanwalt für die Unfallregulierung. Dieser sollte Fachanwalt für Verkehrsrecht sein und sich bei Personenschäden auf Schmerzensgeldforderungen spezialisiert haben. Lassen Sie sich zunächst beraten.
Hier erhalten Sie eine erste kostenlose Erstberatung, damit Sie von Anfang an den richtigen Weg beschreiten und nicht lange auf die Zahlungen durch die Versicherung warten müssen. Für eine erste kostenlose Erstberatung nach einem Unfall bitte hier klicken!
Sie warten schon seit Monaten auf Ihr Geld?
Ihr Unfall ist schon lange her? Sie haben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt und trotzdem tut sich nichts? Sie warten seit Monaten auf Ihr Geld? Das ist leider kein Einzelfall!
Die auf Schmerzensgeldansprüche spezialisierte Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner vertritt seit vielen Jahren bundesweit Unfallgeschädigte insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfallverletzungen.
Wöchentlich melden sich Unfallgeschädigte und schildern von ihrem Leidensweg nach dem Unfall und von Verzögerungen durch die gegnerische Versicherung, monatelangem Warten und von eigenen Rechtsanwälten, die sich einfach nicht um die Sache kümmern oder die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen einfach nicht durchsetzen.
Gerade Rechtsanwälte, die nicht Fachanwälte für Verkehrsrecht sind und zudem nicht schwerpunktmäßig Geschädigte von Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungen vertreten, sind mit derart komplexen Aufgaben überfordert. Der Rechtsanwalt, der umfangreiche Personenschäden ggf. einmal im Jahr und "nur so nebenher" bearbeitet, muss an der Unfallregulierung scheitern. Dies führt zu einem unhaltbaren Ergebnis für den Geschädigten. Er wartet auf sein Geld und hofft, der Anwalt werde da doch noch irgendwie etwas bewegen. Der Anwalt verfristet die Akte von Monat zu Monat und meldet sich auch auf Rückrufbitten- nicht mehr beim Mandanten.
Eine solche Situation wird Rechtsanwalt Dr. Pott nahezu jede Woche von frustrierten und erschöpften Mandanten berichtet. Falls Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Rechtsanwalt der Sache nicht konsequent annimmt, sich bei Ihnen ggf. trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr meldet und die Sache seit Monaten vor sich hindümpelt, sollten Sie in jedem Fall den Anwalt wechseln. Sie sollten sich sodann an einen Rechtsanwalt wenden, der nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern zudem schwerpunktmäßig Geschädigte mit schweren und schwersten Unfallverletzungen vertritt. Nur so werden Sie Ihre Ansprüche zügig und umfassend durchsetzen können. Nur so sind Sie zudem sicher, dass auch die häufig viel wichtigeren Zukunftsansprüche abgesichert werden.
Einige Geschädigte scheuen einen Anwaltswechsel, da ja neue Gebühren entstehen können. Es ist richtig, dass neue Gebühren entstehen können. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass die ggf. anfallenden weiteren gebühren in keiner Relation zu den Ansprüchen stehen, die ein versierter Fachanwalt bei der Unfallregulierung zusätzlich für den Geschädigten realisieren kann. Nicht selten können mit der ersten Korrespondenz außergerichtlich weitere erhebliche Beträge realisiert werden, die etwaige Gebührenansprüche bei weitem übersteigen. Der Geschädigte sollte sich in jedem Fall fragen, ob er weiter wartet und ggf. auf mehrere tausend Euro verzichtet oder ob er einen gewissen Teil von regelmäßig nur wenigen hundert Euro zahlt und zu einem kompetenten Anwalt wechselt.
Sie haben Fragen zu einem Anwaltswechsel? Dann rufen Sie uns gerne an unter 05231/308140 oder schreiben Sie uns unter pott@rpp.de. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Schmerzensgeldanspruch effektiv durchsetzen
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach de Schmerzensgeldtabelle kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt aufsuchen.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche seiner Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie jetzt bei uns. Rechtsanwälte RPP, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das unten stehende Formular oder über pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, Fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.
Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott kontaktieren möchten, melden Sie sich gerne unter pott@rpp.de oder unter 05231/ 308 140.
Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, München oder Hamburg gibt es eine Vielzahl von Rechtsanwälten, die mit der Regulierung von Unfällen und Schmerzensgeldbeträgen werben. Insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfällen sollten Sie aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der mehrere hundert Schmerzensgeldverfahren erfolglreich bearbeitet hat. Nur mit fundierten theoretischen Kenntnissen und langer Erfahrung im Bereich der Unfallregulierung kann ein umfangreicher Unfall mit einem Personenschaden erfolgreich für den Mandanten zu Ende gebracht werden.