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Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Mein Anwalt tut nichts. Kann ich ihn wechseln?

Ihr Unfall ist schon lange her? Sie haben einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt und trotzdem tut sich nichts? Sie warten seit Monaten auf Ihr Geld? Das ist leider kein Einzelfall.

Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit vielen Jahren bundesweit Unfallgeschädigte insbesondere bei schweren und schwersten Verkehrsunfallverletzungen.

Wöchentlich melden sich Unfallgeschädigte und schildern von ihrem Leidensweg nach dem Unfall und von Verzögerungen durch die gegnerische Versicherung, monatelangem Warten und von eigenen Rechtsanwälten, die sich einfach nicht um die Sache kümmern oder die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen einfach nicht durchsetzen.

Gerade Rechtsanwälte, die nicht Fachanwälte für Verkehrsrecht sind und zudem nicht schwerpunktmäßig Geschädigte von Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungen vertreten, sind mit derart komplexen Aufgaben überfordert. Der Rechtsanwalt, der umfangreiche Personenschäden ggf. nur einmal im Jahr und „nur so nebenher“ bearbeitet, muss an der Unfallregulierung scheitern. Dies führt zu einem unhaltbaren Ergebnis für den Geschädigten. Er wartet auf sein Geld und hofft, der Anwalt werde da doch noch irgendwie etwas bewegen. Der Anwalt verfristet die Akte von Monat zu Monat und meldet sich – auch auf Rückrufbitten- nicht mehr beim Mandanten.

Eine solche Situation wird Rechtsanwalt Dr. Pott nahezu jede Woche von frustrierten und erschöpften Mandanten berichtet. Falls Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Rechtsanwalt der Sache nicht konsequent annimmt, sich bei Ihnen ggf. trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr meldet und die Sache seit Monaten vor sich hindümpelt, sollten Sie in jedem Fall den Anwalt wechseln. Sie sollten sich sodann an einen Rechtsanwalt wenden, der nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern zudem schwerpunktmäßig Geschädigte mit schweren und schwersten Unfallverletzungen vertritt. Nur so werden Sie Ihre Ansprüche zügig und umfassend durchsetzen können. Nur so sind Sie zudem sicher, dass auch die häufig viel wichtigeren Zukunftsansprüche abgesichert werden.

Einige Geschädigte scheuen einen Anwaltswechsel, da neue Gebühren entstehen können. Es ist richtig, dass neue Gebühren entstehen können. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass die ggf. anfallenden weiteren Gebühren in keiner Relation zu den Ansprüchen stehen, die ein versierter Fachanwalt bei der Unfallregulierung zusätzlich für den Geschädigten realisieren kann. Nicht selten können mit der ersten Korrespondenz außergerichtlich weitere erhebliche Beträge realisiert werden, die etwaige Gebührenansprüche bei weitem übersteigen. Der Geschädigte sollte sich in jedem Fall fragen, ob er weiter wartet und ggf. auf mehrere tausend Euro verzichtet oder ob er einen gewissen Teil von regelmäßig nur wenigen hundert Euro zahlt und zu einem kompetenten Anwalt wechselt.

Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Sie möchten uns beauftragen?

  • Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
  • Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
  • Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
  • Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

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